Schutzkonzept Amorbach

Schutzkonzept der Kirchengemeinde Amorbach

__________________________________

 

Inhalt

1.     Risiko- und Potential-Analyse. 2

2.     Leitbild zum Umgang mit sexualisierter Gewalt 3

3.     Partizipation. 3

4.     Verantwortung und Ansprechpersonen. 4

5.     Präventives Personalmanagement 5

6.     Selbstverpflichtung zum respektvollen Umgang miteinander. 7

a.      Nähe und Distanz. 8

b.      Verhaltensregeln für den digitalen Raum.. 8

c.      Regeln für den sensiblen Umgang mit Fotos 9

7.     Schulung und Fortbildung. 9

8.     Sexualpädagogisches Konzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. 10

9.     Beschwerdemanagement 11

10.       Intervention bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt 12

11.       Rehabilitation von zu Unrecht beschuldigten Personen. 13

12.       Aufarbeitung. 14

13.       Vernetzung. 15

14.       Öffentlichkeitsarbeit 16

15.       Beschäftigtenschutz. 17

16.       Erarbeitung und Überprüfung Schutzkonzept 17

 

 

 

  1. Risiko- und Potential-Analyse

Die Risiko- und Potentialanalyse wurde am 14.05.2024 durchgeführt. Folgende Zielgruppen/Arbeitsbereiche waren an der Erstellung beteiligt

Zielgruppen:

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Angestellte
  • Ehrenamtliche

Arbeitsbereich:

  • Abteikirche
  • Gemeindehaus
  • Pfarramt

Die Risiko- und Potentialanalyse diente uns als Grundlage bei der Erstellung des Schutzkonzeptes.

Beim Erarbeiten der verschiedenen Bausteine unseres Schutzkonzeptes wurden die relevanten Bereiche aus dem Fragebogen beachtet. Am Ende der Schutzkonzepterstellung wurde der ausgewertete Fragebogen noch einmal überprüft.

Maßnahmen und Handlungsschritte, die sich aus der Analyse ergeben haben, aber keinem Baustein zugeordnet werden konnten:

Maßnahme

Verantwortliche*r

Umzusetzen bis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang 1.1_Fragebogen_Risiko_und_Potentialanalyse.docx

  1. Leitbild zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Jeder Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen. Dies verleiht uns Menschen Würde – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder ethnischer Herkunft. In unserer Kirchengemeinde wollen wir diese Würde achten. Wir übernehmen Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Personen vor grenzüberschreitendem Verhalten und Übergriffen, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Gewalt hat keinen Raum in unserer Gemeinde.
Wir wollen Menschen, ganz besonders Kindern und Jugendlichen, sichere Räume bieten, in denen sie Gottes Segen erfahren können. Wir wollen einen sicheren Rahmen schaffen, in dem Nähe, Gemeinschaft und geteilter Glaube erlebt werden können.
Wir wissen dabei um die Möglichkeit, dass da, wo Menschen einander begegnen, auch das Risiko für Verletzungen und Fehler besteht. Diese werden, wenn sie geschehen, nicht verschwiegen. Wo es zu Grenzüberschreitungen oder gar Übergriffen kommt, unterstützen wir aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern. Dabei orientieren wir uns an einer Kultur der Achtsamkeit.
In unserer Selbstverpflichtung, die alle hauptberuflichen, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterschreiben, wird deutlich, wie dieses Leitbild in unserer täglichen Arbeit konkret wird.

Das Leitbild und die Selbstverpflichtung werden auf unserer Homepage veröffentlicht.

  1. Partizipation

Wir als Kirchengemeinde möchten Mitarbeitende und Menschen, die unsere Angebote wahrnehmen, an Entscheidungen, die sie betreffen, aktiv beteiligen. Es ist uns bewusst, dass es in den Strukturen unserer Kirchengemeinde notwendige Hierarchien und Machtgefälle gibt. Durch Partizipation und die wertschätzende Art, wie wir mit den Ideen und Impulsen unserer Mitglieder umgehen, wird deren Position gestärkt und das Machtgefälle verringert.

Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass Strukturen und Prozesse der Beteiligung geschaffen werden, bei denen möglichst viele ihre Perspektiven und Meinung einbringen können. Damit das gelingt, zeigen wir eine offene und akzeptierende Haltung gegenüber anderen Standpunkten und Vorstellungen. Wir kommunizieren klar unsere Vorhaben, sodass die Beteiligten verstehen, was erreicht werden soll und wie sie möglicherweise dazu beitragen können. Die notwendigen Ressourcen, wie Zeit und Raum, Informationen und passende Formate, stellen wir zur Verfügung. Es ist uns wichtig transparent zu machen, wo die Möglichkeit besteht, sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Wir begründen unser Vorgehen und Lassen die Beteiligten wissen, inwiefern ihre Beiträge berücksichtigt wurden.

Partizipation findet auf folgenden Ebenen in unseren Gremien (KV, Ausschüsse, etc.) und in unseren Teams (Kigo, Konfi-Teamer, etc.) statt.

Wir wissen, dass Partizipation Zeit und Ressourcen fordert, die oft nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind. Trotzdem ist uns gelebte Partizipation wichtig. Wir kommunizieren deshalb offen, wenn wir uns auf einzelne, konkrete Maßnahmen fokussieren wollen.

  1. Verantwortung und Ansprechpersonen

Sexualisierte Gewalt ist ein Thema, das uns alle betrifft und dem sich jede*r einzelne unserer Mitarbeitenden bewusst stellen muss. Die Verantwortung zur Umsetzung liegt bei dem Vertretungsorgan des Rechtsträgers. Wir sind fest entschlossen sicherzustellen, dass alle Aspekte unseres Schutzkonzeptes in unseren täglichen Arbeitsabläufen umgesetzt werden.

Der Dekanatsausschuss setzt das Schutzkonzept regelmäßig auf die Tagesordnung und unterstützen die Umsetzung mit entsprechenden Entscheidungen und benötigten Ressourcen. Eine Überprüfung des Schutzkonzepts planen wir spätestens alle fünf Jahre. Der genaue Zeitpunkt der Überprüfung ist am Ende des Schutzkonzeptes festgehalten.

Ansprechpersonen

Unsere Ansprechpersonen sind für Betroffene als Erstkontaktmöglichkeit da. Sie wurden vom Dekanatsausschuss in der Sitzung vom 21.03.2024 berufen.

Die Ansprechpersonen sind: Ulrike Gitter, Pfarrerin und Olaf Nowak

Sie sind unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zu erreichen:

Ulrike Gitter

Ökumenischer Kirchenladen

Diensttelefon: 06026 5013 990

Handy: 01515 1878 374

ulrike.gitter@elkb.de

Olaf Nowak

Vertrauensmann Christuskirche und Dekanatssynodaler

Tel: 0160 7277 190

olaf.nowak@elkb.de

Weitere Ansprechpersonen der EJ sind:

Jörg Fecher

Diakon

Tel: 0152 530 893 35

joerg.fecher@elkb.de

Sophia Szymanski

Religionspädagogin

Tel: 0151 289 889 65

sophia.szymanski@elkb.de

Silvia Laatz

Ehrenamtliche

 

 

Aufgaben

Betroffene können sich an unsere Ansprechpersonen wenden, um bei der Klärung ihrer Situation Unterstützung zu bekommen und nach Handlungsmöglichkeiten zu schauen. Wichtigste Aufgabe der Ansprechpersonen ist zugewandtes, aktives Zuhören und niederschwelliges Clearing. Vor allem bedeutet das, dass sie Betroffene an geeignete Stellen weiterleiten: die Ansprechstelle der Fachstelle, das Hilfetelefon der zentralen Anlaufstelle.help, sowie regionale Fachberatungsstellen. In unserer Dekanatsbezirk Aschaffenburg haben wir dafür zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts berufen.

Hilfesuchende bekommen im Regelfall innerhalb von 48 Stunden eine Antwort. Die Kontaktdaten sind spätestens binnen eines Monats aus datenschutzrechtlichen Gründen zu löschen.

Fortbildung und Vernetzung

Unsere Ansprechpersonen verpflichten sich dazu, an der für sie vorgesehenen Fortbildung der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt teilzunehmen. Die Kosten für die Fortbildung übernimmt unser Dekanatsbezirk. Eine Vernetzung der Ansprechpersonen findet über das Netzwerktreffen der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt statt.

Präventionsbeauftragte

Präventionsbeauftragte sind Themenwächter*innen. Sie haben die Aufgabe darauf zu achten, dass die Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt gelebt und weiterentwickelt werden und nicht „in der Schublade verschwinden“. Sie sind Mitglied des Interventionsteams, achten auf die Gültigkeit des Interventionsleitfadens und machen die offiziellen Meldewege bekannt. Sie werben für Beratungs-, Informations- und Fortbildungsangebote und initiieren sie ggf. selbst.

Die für uns zuständigen Präventionsbeauftragte: Angelika Huhn und Katharina Wagner

Sie sind unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zu erreichen:

Katharina Wagner

Pfarrerin

Tel: 0151 202 753 22

katharina.wagner@elkb.de

Angelika Huhn

Dekanatssynodale

Tel: 06021 3804 18

angelika.huhn@elkb.de

  1. Präventives Personalmanagement

Wir haben ein geregeltes Einstellungsverfahren für Hauptberufliche, sowie ein Auswahl- und Einarbeitungsverfahren für Ehrenamtliche.

Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für hauptberufliche Mitarbeitende:

  • Im Bewerbungsgespräch wird ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz, sowie mit Fehlverhalten, Macht und sexualisierter Gewalt angesprochen. Die Bewerber*innen werden zu ihrer Einschätzung und Haltung zum Umgang mit Vermutungen und Vorfällen sexualisierter Gewalt befragt.
  • Fallen Lücken im Lebenslauf oder häufige Wechsel der Beschäftigung auf, wird nach den Gründen gefragt.
  • Im Einstellungsgespräch werden Schutzkonzept und Leitbild vorgelegt und in Grundzügen besprochen. Die genauere Besprechung folgt in der Einarbeitungsphase. Der Mitarbeitervertretung wird das Bewerbungsverfahren und Einstellung gemeldet und deren Zustimmung eingeholt.
  • Die Selbstverpflichtung wird den Bewerber*innen mit den Einstellungsunterlagen zu Unterschrift ausgehändigt.
  • Die Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erfolgt vor Arbeitsbeginn und wird alle fünf Jahre überprüft.
  • Die Teilnahme an der Basisschulung zur Prävention sexualisierter Gewalt erfolgt im ersten Dienstjahr, sofern kein aktuelles Teilnahmezertifikat vorliegt oder innerhalb der jährlichen Präventionsfortbildung der Einrichtungen.

as Auswahl- und Einarbeitungsverfahren für ehrenamtlich Mitarbeitende

Auch für die Beschäftigung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben wir ein geregeltes Auswahl- und Einarbeitungsverfahren.

  • Je nach Art, Intensität und Dauer der vorgesehenen Tätigkeiten werden im Gespräch die Motivation, die Kompetenzen und die persönliche Eignung der am Ehrenamt interessierten Person erfragt.
  • Der Umgang mit Nähe und Distanz, sowie mit Fehlverhalten, Macht und sexualisierter Gewalt wird angesprochen. Die Interessierten werden zu ihrer Einschätzung und Haltung zum Umgang mit Vermutungen und Vorfällen sexualisierter Gewalt befragt.
  • Je nach Art, Intensität und Dauer der vorgesehenen Tätigkeiten werden im Erstgespräch Schutzkonzept und Leitbild vorgelegt und in Grundzügen besprochen.
  • Die Selbstverpflichtung wird den Interessierten ausgehändigt. Vor der ersten Beschäftigung im Ehrenamt unterschreibt der*die neue Mitarbeitende die Selbstverpflichtung.
  • Je nach Art, Intensität und Dauer der Beschäftigung wird in den ersten sechs Monaten der*die neue Ehrenamtliche durch Hauptberufliche oder erfahrene Ehrenamtliche begleitet.
  • Je nach Art, Intensität und Dauer der Beschäftigung nimmt der*die Ehrenamtliche im ersten Jahr an einer Basisschulung teil und belegt das über ein Zertifikat.
  • Je nach Art, Intensität und Dauer der vorgesehenen Tätigkeiten wird bewertet, ob die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses notwendig ist. Zum Beispiel bei Teilnahme an Jugendfreizeiten, etc., bei Ausgabe des Kaffees oder Austragen des Gemeindebriefes ist die Vorlage nicht notwendig.

Dokumentation

Die Dokumentation der oben beschriebenen Erfordernisse wird in der Personalordner bzw. Ehrenamtsordner abgelegt:

  • die unterschriebene Selbstverpflichtung
  • das Zertifikat für die absolvierte Basisschulung zur Prävention sexualisierter Gewalt
  • die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt
  • Vorlage und Wiedervorlage des erweiterten Führungszeugnisses

Umgang mit Hospitierenden und Praktikant*innen

  • Für Hospitierende (z.B. Eltern, Fachkräfte) und Praktikant*innen ohne Vertrag (z.B. Schüler*innen) erfolgt mindestens eine Selbstauskunftserklärung und ebenfalls die Verpflichtung auf die Selbstverpflichtung und die Wahrung des Datenschutzes.
  • Hospitierende und Praktikant*innen sollen begleitet durch hauptberufliches Personal tätig sein.
  • Sie werden ggf. auf die Schweigepflicht hingewiesen.
  1. Selbstverpflichtung zum respektvollen Umgang miteinander

Personen: Sekretärin, Mesnerin, Pfarrer, Hausmeister, Kirchenvorstand

Dienststelle: Evangelische Lutherische Gemeinde Amorbach

Auf der Grundlage eines Menschenbildes, das alle als liebenswerte Geschöpfe Gottes in ihrer Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit annimmt, pflegen wir einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander. Als Mitglied der Dienstgemeinschaft im Dekanat Aschaffenburg verpflichte ich mich auf folgende Grundsätze:

Jeder Mensch hat andere Grenzen!

Ich achte die Grenzen eines jeden Einzelnen. Wenn Bedingungen und Umstände grenzwertig werden, habe ich das im Blick und thematisiere mögliche Veränderungen. Ich ermögliche die aktive Beteiligung von Einzelnen, an den sie betreffenden Abläufen und Entscheidungen.

Ich biete Hilfe in Not an und nehme sie in Anspruch. So stärke ich Menschen in ihren Möglichkeiten zur Teilhabe und Selbstbestimmung.

Ich erkenne meine eigenen Grenzen. Professionelles Handeln bedeutet das Kennen von internen und externen Hilfsangeboten. Hilfe anfordern ist kein Scheitern, sondern professionelles Handeln!

Ich setze mich für grenzwahrendes Verhalten ein!

Abwertendes, erniedrigendes, gewalttätiges, bloßstellendes, diskriminierendes und sexualisiertes Verhalten in verbaler und nonverbaler Form wird von mir thematisiert und nicht toleriert.

Ich lebe eine aktive Rückmeldekultur!

Menschen ernst nehmen und wertschätzen heißt für mich, konstruktive Rückmeldung zu geben. Explizit bezieht das das Hervorheben von gelungenem Verhalten mit ein! Konflikte spreche ich zeitnah offen an, ich gewährleiste den Schutz Schwächerer und ich beuge einer Kultur des Wegsehens vor.

Ich unterstütze aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern!

Nach unserem christlichen Verständnis gehört im menschlichen Dasein Unvollkommenheit dazu. Zum Verständnis unserer Fehlerkultur gehört es, Fehler und Überforderung anzusprechen, genau hinzuschauen und miteinander eine Atmosphäre des Aufarbeitens zu schaffen. Fehler werden von mir thematisiert und reflektiert, damit ermögliche ich Veränderungsprozesse.

Wenn ich selbst nicht mehr weiterkomme, kann ich mir Unterstützung bei der jeweiligen Mitarbeiter- bzw. Berufsvertretung oder zuständigen Beratungsstelle suchen.

Zur Kenntnis genommen am 11.06.2024

    1. Nähe und Distanz

Wir sind uns bewusst, dass unsere Arbeit mit den Menschen, die uns anvertraut sind oder die uns vertrauen, Nähe erzeugt. Als Mitarbeitende sind wir in der Verantwortung, diese Nähe in der nötigen Distanz zu gestalten, die eine professionelle Arbeit erfordert. Um Beziehungen für alle Beteiligten angemessen zu gestalten, haben wir einen Selbstverpflichtung formuliert.

Diese Selbstverpflichtung wird in den einzelnen Teams besprochen und von allen Mitarbeitenden unterschrieben. Neue Mitarbeitende erhalten sie zu Beginn ihres Dienstes oder Ehrenamtes.

Zusätzlich achten wir darauf, dass das Prinzip „Choice-, Voice- und Exitoption“ allen Teilnehmenden und Mitarbeitenden unserer Gruppen, Kreise und Maßnahmen offensteht:

Die Einzelnen sollen immer …

… die Wahl (Choice) haben, ob sie sich in einer Situation befinden wollen,

… eine Stimme (Voice) haben, um ihre Interessen deutlich machen zu können,

… einen Ausweg (Exit) haben, um aus einer Situation treten zu können.

Neben allen damit verbundenen Möglichkeiten birgt der digitale Raum Risiken. Deshalb reflektieren wir den Umgang miteinander im digitalen Raum in besonderer Weise. Bei folgenden Gelegenheiten thematisieren wir die Verhaltensregeln für den digitalen Raum:

    1. Verhaltensregeln für den digitalen Raum

Digitale Räume, in all ihren verschiedenen Ausprägungen, sind in unserer Arbeit nicht mehr wegzudenken. Wir nutzen soziale Netzwerke, Messenger, Videokonferenzsysteme und viele weitere digitale Werkzeuge, um miteinander zu kommunizieren oder um uns virtuell zu treffen. Gleichzeitig wissen wir darum, dass mit ihrer Nutzung Risiken verbunden sind. So können digitale Räume für Cybergrooming, Cybermobbing oder verschiedene Formen von Übergriffen genutzt werden. Um diesen Risiken zu begegnen, uns für sichere digitale Räume einzusetzen und die uns anvertrauten Menschen zu schützen, vereinbaren wir für uns folgende Regelungen:

  • Wir achten auf einen reflektierten Umgang mit privaten Handynummern und benutzen für die Kommunikation mit Teilnehmenden oder deren Sorgeberechtigten im hauptamtlichen Kontext eine dienstliche Nummer. Hauptamtliche dürfen im dienstlichen Kontext nur Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen über dienstliche, datenschutzrechtlich freigegebene, digitale Kanäle (z.B. E-Mail, Social-Media-Plattformen) haben.
  • Allen hauptamtlichen Mitarbeitenden steht für die Kommunikation innerhalb ihres Aufgabengebietes eine offizielle Nummer zur Verfügung.
  • Die Nummern von Teilnehmenden dürfen nicht ohne deren Einwilligung an andere weitergeleitet oder durch das Hinzufügen zu Gruppenkanälen mit anderen geteilt werden.
  • Wir halten uns bei der Nutzung von Messengerdiensten und anderen digitalen Werkzeugen an die Datenschutzverordnung der ELKB und bemühen uns gleichzeitig um eine lebensnahe digitale Kommunikation.
  • Wir sind aktiv in der Administration unserer digitalen Kanäle, um Menschen vor belästigenden oder beleidigenden Kommentaren zu schützen.
  • Für uns ist jede Form von digitaler Belästigung inakzeptabel. Sollte diese in unserem Einflussbereich stattfinden, bringen wir sie zur Sprache, dokumentieren sie und leiten konkrete Interventionsmaßnahmen ein.
  • Teilnehmende und Mitarbeitende werden darüber aufgeklärt, dass sie sich jederzeit an die Ansprechpersonen des Dekanatsbezirks wenden können, wenn sie sich online belästigt oder bedroht fühlen.
    1. Regeln für den sensiblen Umgang mit Fotos

Wir haben uns auf folgende Regeln geeinigt:

  • Als Grundlage für die Veröffentlichung von Fotos gilt für uns die Handreichung der EKD „Datenschutz bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos“.
  • Wir stellen sicher, dass Fotos von Kindern oder Jugendlichen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gemacht werden. Für uns ist es genauso selbstverständlich, dass wir Fotos von erwachsenen Personen nur mit deren Zustimmung machen.
  • Bei den Absprachen zur Veröffentlichung von Fotos kommunizieren wir klar den Verwendungszweck. Geht es um eine Veröffentlichung von Bildern im Internet und somit ein nicht überschaubaren Adressat*innenkreis, holen wir hierfür eine gesonderte Einwilligung ein.
  • Wir verwenden Fotos von Kindern und Jugendlichen nur dann, wenn es sich um Bilder aus Gruppensituationen oder um Gruppenfotos handelt.
  • Wir waren weitestmöglich die Anonymität der Teilnehmenden und Ehrenamtlichen auf Fotos und Beiträgen in sozialen Medien, indem wir sie nicht mit Klarnamen untertiteln oder zu persönlichen Profilen verlinken.
  • Wir achten darauf, keine Bilder bzw. Beiträge zu veröffentlichen, die Personen bloßstellen.
  • Wir ergreifen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel, um zu verhindern, dass Fotos von Personen unkontrolliert verbreitet werden, indem wir beispielsweise:
    • auf unserer Homepage durch technische Mittel den Download weitestmöglich erschweren,
    • die Auflösung der Fotos für das Internet so weit reduzieren, dass sie für eine anderweitige Nutzung oder einen Missbrauch uninteressant werden,
    • fallbezogen abwägen, ob wir Fotos nur in gedruckten Publikationen nutzen.

https://datenschutz.ekd.de/wp-content/uploads/2020/12/Handreichung_Verarbeitung_von_Fotos.pdf

  1. Schulung und Fortbildung

Um die uns vertrauenden Menschen bestmöglich vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist es nötig, dass Mitarbeitende in unserer Kirchengemeinde für dieses Thema sensibilisiert sind. Sie müssen wissen, was sexualisierte Gewalt ist, welche Strategien Täter*innen verfolgen, welche Risikofaktoren sexualisierte Gewalt begünstigen, was Grundsätze im Kontakt mit Betroffenen sind und was zu tun ist, wenn ein Verdacht im Raum steht. Zur Teilnahme an Schulungen bzw. Fortbildungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt sind nach der Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden verpflichtet.

So stellen wir sicher, dass alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eine Schulung zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt erhalten:

  • Jugendleiter*innen unter 15 Jahren erhalten im Zuge der Trainee-Ausbildung eine Schulung
  • Jugendleiter*innen ab 15 Jahren sind angehalten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt an einem Grundkurs des Jugendwerks teilzunehmen und erhalten in diesem Rahmen ihre Schulung.
  • Alle erwachsenen ehrenamtlichen Mitarbeitenden je nach Art und Intensität der Tätigkeiten verweisen wir auf die Schulungen, die durch Multiplikator*innen durchgeführt werden. Die Fahrtkosten werden hierfür erstattet. Unser Dekanat bietet einmal im Jahr Schulungen für alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Region an. Auch die Teilnahme an einer Online-Schulung, die durch die Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt angeboten werden, ist möglich. Die Teilnahme sollte so schnell wie möglich, auf jeden Fall innerhalb des ersten Jahrs der Mitarbeit geschehen. Wurde innerhalb der letzten fünf Jahre bereits eine Schulung besucht, ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
  • Haupt- und nebenberufliche Mitarbeitende sollen schnellstmöglich, auf jeden Fall innerhalb des ersten halben Jahres ihrer Tätigkeit an einer Schulung teilnehmen, sofern sie in den letzten fünf Jahren noch keine Schulung besucht haben. Unser Dekanatsbezirk bietet alle zwei Jahre Schulungen für alle haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitenden an. Dazwischen wird auf die Schulungen in der weiteren Region bzw. Online-Schulungen verwiesen.
  • Alle fünf Jahre muss eine Schulung bzw. Fortbildung zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt besucht werden.
  • Unser Pfarramt informiert über die jeweils aktuellen Schulungen, dokumentiert Teilnahmebescheinigungen und erinnert an die Teilnahme, sofern sie noch nicht stattgefunden hat. Dazu legen die jeweiligen Gruppen und Kreise dem Pfarramt Listen mit allen Mitarbeitenden vor.
  • Nach zweifacher Erinnerung, an einer Schulung teilzunehmen, sucht der bzw. die Personalverantwortliche das Gespräch. Ist eine ehrenamtliche Person nicht gewillt, an einer Schulung teilzunehmen, ist zu prüfen ob bzw. inwieweit sie von der Mitarbeit in der Kirchengemeinde ausgeschlossen werden.

Bei Mitarbeitenden im Dienst- oder Arbeitsverhältnis sind arbeitsrechtliche Schritte zu erwägen.

  1. Sexualpädagogisches Konzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

In vielen Bereichen unserer kirchlichen Arbeit begegnen uns Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters und in unterschiedlichen Arbeitsformen. Je nach Setting oder Alter der Kinder unterscheiden sich die Themen, die Sexualität berühren: von Körperkontakt bei Kennenlernspielen, Hygiene während Übernachtungen, bis hin zu persönlichen Fragestellungen durch langjährige, vertrauensvolle Beziehungen.

Wir wollen Raum dafür geben, dass Kinder und Jugendliche offen ihre Fragen zur Sexualität stellen können und alters- und entwicklungsangemessene Antworten erhalten. Wir setzen uns aktiv mit der Thematik auseinander, wissen wo wir Beratung bekommen und laden uns bei Bedarf Fachpersonal ein. Als Mitarbeitende in der Kirchengemeinde vor Ort wissen wir, dass wir auch in diesem Lebensbereich eine Vorbildfunktion haben.
Diese Auseinandersetzung und das Bewusstsein darüber tragen dazu bei, dass wir als kompetente Ansprechpersonen von jungen Menschen identifiziert werden.

Sexualität gehört zu unserer Persönlichkeit. Sie wird in jedem Lebensalter anders gestaltet. Dass Sexualität sich unterschiedlich zeigt und auch unterschiedlich gelebt wird, ist uns bewusst. Diese Unterschiedlichkeit prägt uns im Umgang mit den Themen und Äußerungen der Kinder und Jugendlichen. 

Wir schätzen die gelebte Vielfalt an Lebensformen, Familienformen und Rollenbildern in unseren Gremien und Teams. Dies bringt zum Ausdruck, dass wir alle geliebte Geschöpfe Gottes sind. 

Kinder, Jugendliche und auch Mitarbeitende bringen Gefühle und Erfahrungen aus dem privaten Bereich mit in die Kirchengemeinde. Auch im Miteinander vor Ort entstehen Emotionen. Wir wollen Raum geben, diese Gefühle auszusprechen. Auch sollen hier positive Erfahrungen in der Gestaltung von freundschaftlichen, nicht-sexuellen Beziehungen gesammelt werden können.

Genauso sind Paarbeziehungen und Verliebtheit, Trennungen und die dazu gehörenden Dynamiken Themen, die die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt und dementsprechend berücksichtigt werden muss. Dabei beachten wir die gesetzlichen Schutzaltersgrenzen und das Machtgefälle innerhalb der Gemeinde.

Wir treffen Vorkehrungen, damit in Gruppen und Kreisen, während verschiedener Freizeiten und anderer Situationen die Grenzen jedes Einzelnen möglichst nicht überschritten werden. Dazu ist es unerlässlich, dass alle Mitarbeitenden sich ihrer eigenen Grenzen bewusst sind, wie z. B.: Was mag ich im Zusammensein mit der Gruppe? Wo muss ich der*dem anderen Freiräume lassen? Solche und ähnliche Fragen sind im Vorfeld hilfreich. Sie helfen, meine Grenzen und die der anderen zu wahren.

  1. Beschwerdemanagement

Rückmeldungen und Beschwerden werden innerhalb unserer Kirchengemeinde wahr- und ernst genommen. Sie sind eine niedrigschwellige Möglichkeit Partizipation zu gestalten und Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu melden. Kindern und Jugendlichen müssen ebenso entwicklungsangemessene Beschwerdemöglichkeiten zu Verfügung stehen wie Erwachsenen.
Um die Grundvoraussetzung für gelingende Rückmeldung zu schaffen, begegnen wir uns auf Augenhöhe und nehmen Beschwerden ernst. Wir bagatellisieren sie nicht, sondern gehen den Vorwürfen nach. 

Damit alle Menschen, die zu uns kommen die Möglichkeit der Beschwerde haben, stehen in unserer Gemeinde folgende Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:

  • Bekanntmachung Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt
  • Mitarbeitendenvertretung für hauptamtliche Mitarbeitende
  • Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz: meldestelle-HinSchG@elkb.de 089 5595 300

 Optional:

  • Feedbackbogen am Ende von Veranstaltungen (für Kinder z.B. mit Smileys zur Bewertung)
  • Regelmäßige Feedbackrunden innerhalb bestehender Gruppen und Kreise
  • Kummerkasten (regelmäßige Leerung, z.B. immer erster Montag im Monat)
  • z.B. jährliche, anonyme Befragung durch Umfragebögen
  • Regelmäßige Sprechzeiten einer Leitungsperson (Ort und Zeit genau angeben)

Damit Hinweisgeber*innen oder Betroffene selbst wissen, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden, kommunizieren wir die jeweiligen Rücklaufzeiten und die Dokumentation der Beschwerde.

  1.  Intervention bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt

Intervention beschreibt eine geordnete und fachlich begründete Vorgehensweise zum Umgang mit Hinweisen, Wahrnehmungen oder Meldungen von Vorfällen sexualisierter Gewalt.

Wir als Leitungsverantwortliche müssen handeln, um Gefährdungen oder übergriffiges Verhalten schnellstmöglich zu beenden und weitere Gewalt zu verhindern. Der Schutz von Betroffenen und die Sicherstellung von Hilfen und Unterstützung haben dabei oberste Priorität.

Zentral ist: Die Zuständigkeit liegt auf der Leitungsebene. Alle Maßnahmen müssen mit Dekan Rudi Rupp abgestimmt sein.

Grundsätze unserer Intervention sind:

  • alle Beteiligten im Blick behalten
  • keine alleinigen Entscheidungen
  • Interventionsteam klein halten, um handlungsfähig zu sein

Interventionsleitfaden:

Für das Vorgehen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt ist der Interventionsleitfaden der ELKB mit seinem Interventionsplan verbindlich.

Interventionsteam:

Das Interventionsteam soll die*den Leitungsverantwortliche*n unterstützen, gemeinsam das Vorgehen besprechen und das Vier-Augen-Prinzip sicherstellen (mindestens zwei Personen treffen die Entscheidungen, nicht eine allen). Das Interventionsteam besteht aus folgenden Personen:

    1. Dekan Rudi Rupp
    2. Präventionsbeauftragten: Ulrike Gitter und Olaf Nowak
    3. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dekan Rudi Rupp
    4. Person mit benötigter Fachexpertise Peter Kolb
    5. Person mit benötigter Fachexpertise Tonja Salvenmoser (Juristin)

Dokumentation:

Sowohl Informationen im Zusammenhang mit Verdächtigungen und Vorfällen sexualisierter Gewalt, als auch die durch das Interventionsteam festgelegten Maßnahmen werden dokumentiert. Die Dokumentation wird an einem verschlossenen Ort im Dekanatsbüro, der vor unberechtigter Einsichtnahme geschützt ist, aufbewahrt.

Anhang 10.1 Dokumentation.docx

Beratungsrecht und Meldepflicht:

Kommt es zu Verdachtsfällen, haben alle kirchlichen Mitarbeitenden immer das Recht, sich bei der Meldestelle der ELKB beraten zu lassen. Ergeben sich aus dem Sachverhalt erhärtete Hinweise auf sexualisierte Gewalt, greift die Meldepflicht. Im Regelfall läuft die offizielle Meldung über den Dekan Rudi Rupp.

Eine Meldung kann aber auch durch andere kirchliche Mitarbeitende oder Betroffene selbst erfolgen.

Kontaktdaten der Meldestelle der ELKB:

Tel. 089 / 5595 – 342 oder 089 / 5595 – 676

Mail: meldestellesg@elkb.de

Kontaktdaten Interventionsteam:

Dekan*in/Verfahrensleitung/Presse-Öffentlichkeitsarbeit

Name: Rudi Rupp

 

Fon: 0175 1154 643

E-Mail: rudi.rupp@elkb.de

Präventionsbeauftragte*r

Name: Angelika Huhn

 

Fon: 06021 3804 18

E-Mail: angelika.huhn@elkb.de

Präventionsbeauftragte*r

Name: Katharina Wagner

 

Fon: 0151 202 753 22

E-Mail: katharina.wagner@elkb.de

Notfallseelsorger*in

Name: Peter Kolb

 

Fon: 0160 6024 352

E-Mail: peter.kolb@elkb.de

Person mit benötigter Fachexpertise (juristisch)

Name: Tonja Salvenmoser

 

Fon:

E-Mail: salvenmoser@t-online.de

Mitarbeiter*in Fachberatungsstelle

Name: Judith Gosser

 

Fon: 0173 4588 557

E-Mail: judith.grosser@elkb.de

  1.  Rehabilitation von zu Unrecht beschuldigten Personen

Wenn die Prüfung von Verdachtsmomenten ergeben hat, dass eine Person zu Unrecht beschuldigt wurde, muss dieser Mensch möglichst vollständig rehabilitiert werden.

Ziel der Rehabilitation ist

  • die Wiederherstellung des guten Rufs der zu Unrecht verdächtigen Person,
  • die Wiederherstellung einer Vertrauensbasis innerhalb der Kirchengemeinde
  • die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der zu Unrecht beschuldigten Person im Hinblick auf die ihr anvertrauten Personen

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Das Interventionsteam berät und begleitet auch diesen Schritt. Handelnd sind der*die Leitungsverantwortliche und weisungsbefugte Personen
  • Die zuständige Person für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist mit einzubeziehen.
  • Beratung durch die Meldestelle der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB.
  • Datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche/dienstrechtliche Vorgaben sind zu beachten.
  • Die beschuldigte und die betroffene Person müssen über das eingeleitete Rehabilitierungsverfahren informiert werden.
  • Hinweisgebende Personen sind darin zu bestärken, dass es richtig war, sich in Verdachtsfällen an die Leitungsperson zu wenden.
  • Maßnahmen zur Rehabilitation der zu Unrecht beschuldigten Person werden durchgeführt (z.B. Absprachen zur Weiterarbeit an der vorherigen Stelle, Klärung von Einzel- und Teamsupervision, Durchführung eines Elternabends, öffentliche Stellungnahme als Pressemeldung)
  • Das beteiligte Umfeld ist ggf. nach Absprache mit der zu Unrecht beschuldigten Person zu informieren.
  • Die Öffentlichkeit nach Absprache mit der zu Unrecht beschuldigten Person ggf. zu informieren.
  1.  Aufarbeitung

An die Intervention schließen sich die Aufarbeitungsprozesse an. Dabei unterscheiden wir zwischen individueller und institutioneller Aufarbeitung.

Bei der individuellen Aufarbeitung stehen die betroffenen Personen im Mittelpunkt. Es geht darum, den Betroffenen Angebote der Begleitung, Vermittlung von Unterstützung, Beratung und Therapie, sowie kreative Verarbeitungsmöglichkeiten zu machen. Darüber hinaus machen wir die weiteren Schritte der Intervention, soweit sie noch nicht abgeschlossen ist, für die Betroffenen transparent.

Bei der institutionellen Aufarbeitung werden die eigenen Strukturen, die Kultur, die Maßnahmen und Angebote unserer Kirchengemeinde in den Blick genommen. Hier geht es darum, unsere Lücken und Fehler wahrzunehmen, diese zu verändern und das Schutzkonzept zu überprüfen.

Folgende Leitfragen sind uns dabei wichtig:

  • Was hat Übergriffe ermöglicht?
  • Welche Gelegenheits- und Gewohnheitsstrukturen haben sich eingeschlichen, die wir kritisch hinterfragen müssen?
  • Wo liegen die blinden Flecken in unserer Kirchengemeinde?
  • Ist genügend Sensibilität und Wissen zum Thema sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde vorhanden?
  • Konnten wir den Betroffenen vermitteln: „Wir nehmen Sie ernst und glauben Ihnen.“?

Aufarbeitung ist sowohl bei aktuellen Fällen notwendig als auch bei Fällen, die schon länger zurückliegen.

Bei der Aufarbeitung von aktuellen Fällen geht es zusätzlich zu den bereits oben genannten Punkten um folgende Fragestellungen:

  • Was braucht der*die Betroffene jetzt?
  • Wer braucht sonst noch Unterstützung? Angehörige, Zeug*innen, Mitarbeitende (ehrenamtliche wie hauptberufliche) haben im Nachgang zu einem Vorfall sexualisierter Gewalt oftmals Unterstützungsbedarf.
  • Wie können wir durch eine Überprüfung des Schutzkonzeptes die Hürden für mögliche Übergriffe erhöhen?

Bei der Aufarbeitung von Fällen, die länger zurückliegen, beachten wir folgendes:

Den Ausgangspunkt hierfür bilden meist Äußerungen Betroffener. Mehr als bei akuten Übergriffen spielen hier v.a. soziale Systeme, die über viele Jahre eventuell ein Geheimnis gehütet haben und der Prozess der Aufdeckung von Tabus eine große Rolle. Deshalb lassen wir uns hierzu in der Meldestelle der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt der ELKB beraten.

 Leitfragen hierbei können sein:

  • Gibt es Erkenntnisse zu weiteren Betroffenen in unserer Kirchengemeinde?
  • Ist die beschuldigte Person noch am Leben?
  • Welche Motivation haben die Betroffenen mit ihrem Anliegen nach Aufarbeitung? Oder auch: welche Motivation treibt Dritte an, die einen Aufarbeitungsprozess anstoßen wollen?
  • Was hat unsere Kirchengemeinde dazu beigetragen, dass sexualisierte Gewalt geschehen konnte? Auch andere Gewaltformen im Vorfeld und parallel dazu müssen hier betrachtet werden. Dazu gehört auch das Thema Machtmissbrauch.
  • Gibt es bei uns religiöse, theologische und geistliche Denkmuster, die sexualisierte Gewalt begünstigt haben?
  • Was lernen wir aus unseren Gesprächen und Analysen für die Zukunft? Wo können wir durch höhere Sensibilität und Maßnahmen zu mehr Schutz beitragen?
  • Braucht es etwas Bleibendes als Erinnerungskultur?

Bei allen Überlegungen beziehen wir die Betroffenen mit ein. Sie sind die Expert*innen und entscheiden individuell, wie sie sich einbringen können und wollen.

  1.  Vernetzung

Wir streben danach, im Umgang mit sexualisierter Gewalt eine enge Zusammenarbeit, sowohl innerhalb unserer Strukturen, als auch mit externen Kooperationspartner*innen, Einrichtungen und Fachberatungsstellen zu etablieren. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Austausch uns folgende Chancen bietet:

  • unsere Fachlichkeit in diesem Bereich zu vertiefen,
  • unsere Handlungssicherheit durch gegenseitigen Austausch zu erhöhen,
  • durch neue Perspektiven von außen wertvolles Feedback zu erhalten, das uns hilft, unsere präventiven Maßnahmen zu verbessern.

Konkret heißt das für uns:

  • Für einen inhaltlichen Austausch, den wir regelmäßig durchführen wollen, sind wir mit folgenden Gemeinden/Einrichtungen im Gespräch: Gemeinde Miltenberg, Gemeinde Kleinheubach, Diakonie.
  • Wir recherchieren, ob es in unserer Region bereits bestehende Austauschnetzwerke gibt, in die wir uns einbringen können.
  • In unserem Einzugsgebiet gibt es die Fachberatungsstelle Weißer Ring Miltenberg. Mit ihr haben wir vereinbart, dass wir sie als Beratungskontakt in unser Schutzkonzept aufnehmen.
  • Wir haben besprochen, dass diese Fachberatungsstelle uns nach der Fertigstellung unseres Schutzkonzeptes eine Rückmeldung dazu geben wird.
  • Innerhalb unserer eigenen Strukturen planen wir das Thema Umgang mit sexualisierter Gewalt bei folgenden Gelegenheiten zu thematisieren: Kirchenvorstandsitzungen.

Unsere Netzwerkpartner*innen vor Ort

Fachberatungsstelle: Weißer Ring Miltenberger Kreis

Name: Ute Wölfelschneider

Erreichbarkeit:

Fon:09374-7604

E-Mail: woelfelschneider.ute@mail.weisser-ring.de

Zuständige Polizei: Miltenberg

Name: Polizei Miltenberg

Erreichbarkeit:

Fon:09371-945-0

E-Mail: pi.miltenberg@polizei.bayern.de.

Einrichtung: Gleichstellungsbeauftragte

Name: Frau Wrigley-Simon

Erreichbarkeit:

Fon:09371-501-425

E-Mail: gleichstellung@lra-mil.de

Einrichtung: Weißer Ring Deutschland

Name: Weißer Ring

Erreichbarkeit: 7-22 Uhr

Fon: 116006

E-Mail: onlineberatung@weisser-ring.de

14.Öffentlichkeitsarbeit

Mit den verschiedenen Kommunikationswegen unserer Öffentlichkeitsarbeit erreichen wir viele Menschen. Deshalb wollen wir diese Möglichkeiten nutzen, um unsere Arbeit im Bereich Umgang mit sexualisierter Gewalt zu kommunizieren. Damit verdeutlichen wir nach innen und außen, dass wir uns aktiv gegen jede Form von sexualisierter Gewalt stellen, unsere Mitarbeitenden sensibilisieren und uns für den Schutz der uns anvertrauten Menschen einsetzen.

Für die Öffentlichkeitsarbeit zum Umgang mit sexualisierter Gewalt nehmen wir uns folgende Ziele vor:

  • Das Leitbild unseres Schutzkonzeptes als ethische Basis des Schutzkonzeptes ist allen Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit bekannt.
  • Die im Schutzkonzept beschriebenen Beschwerdewege und die Ansprechpersonen sind allen Zielgruppen der Gemeinde bekannt.
  • Alle Mitarbeitenden sind über die sie betreffenden Themen, wie Schulung, Interventionsleitfaden, Selbstverpflichtung, Regeln für den digitalen Raum und die Ansprechpersonen informiert.
  • Das Engagement der Kirchengemeinde Thema Umgang mit sexualisierter Gewalt wird der Öffentlichkeit regelmäßig über geeignete Kommunikationswege und Medien transportiert.

Konkret wollen wir diese Ziele durch folgende Maßnahmen umsetzen:

Auf unsere Homepage werden folgende Inhalte dauerhaft eingefügt:

  • das Leitbild unseres Schutzkonzeptes,
  • unsere Selbstverpflichtung und unsere Regelungen für den digitalen Raum und den sensiblen Umgang mit Bilder
  • ein Beitrag zu den Ansprechpersonen (Vorstellung, Aufgaben, Kontaktmöglichkeiten…),
  • alle Informationen rund um unser Beschwerdemanagement,
  • das Logo „Aktiv gegen Missbrauch“ und eine Verlinkung zu www.aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de,
  • die Kontaktdaten der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt der ELKB

Kirchliche Mitarbeitende können auch selbst Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Dies kann durch Kolleg*innen, Vorgesetze oder die ihnen anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen geschehen. Ein besonderes Augenmerk ist aufgrund des Machtgefälles auf Aus- und Fortbildung, Supervision, sowie Dienst- und Fachaufsicht zu legen.

Grundsätzlich dienen die Bausteine unseres Schutzkonzeptes dem Schutz aller Menschen im Umfeld unserer Kirchengemeinde, auch dem der Mitarbeitenden (z.B. ein geregelter Umgang mit Nähe und Distanz, der in der Selbstverpflichtung festgehalten ist und unterschrieben wird).

Alle kirchlichen Mitarbeitenden, insbesondere Vorgesetzte, sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass sexuelle Belästigung nicht geduldet wird. Vorgesetzte sind außerdem dafür verantwortlich, dass auch Dritte durch kirchliche Mitarbeitende nicht sexuell belästigt werden und kirchliche Mitarbeitende vor sexueller Belästigung durch Dritte geschützt werden.

Zum Schutz von betroffenen Mitarbeitenden, sowie im Umgang mit beschuldigten Mitarbeitenden holen wir uns externe Beratung. Mögliche Straftatbestände, dienst- und arbeitsrechtliche Verstöße melden wir unmittelbar der*dem nächsthöheren, nicht betroffenen, Vorgesetzten. Alle Personen unterliegen dabei der Schweigepflicht, sofern nicht beide beteiligten Parteien (Betroffene*r und Vorgesetzte*r) schriftlich die Erlaubnis zur Informationsweitergabe erteilt haben.

Sowohl betroffenen als auch beschuldigten Personen zeigen wir Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten auf. Einen Meldefall bearbeiten wir in voller Transparenz und in größtmöglicher Absprache mit den beteiligten Personen, insbesondere der betroffenen Person. Sowohl den betroffenen Personen als auch den beschuldigten Personen steht es offen, sich vertrauensvoll an ihre Mitarbeitervertretung zu wenden.

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Arbeitsbereiche der Kirchengemeinde.

Die Grundlage das Schutzkonzeptes basiert auf der Vorlage der Fachstelle Aktiv gegen Missbrauch und wurde für die Kirchengemeinden im Dekanatsbezirk Aschaffenburg zur Weiterarbeit angepasst von Angelika Huhn, Ulrike Gitter und Katharina Wagner.

Den Änderungen des Schutzkonzeptes hat die MAV Aschaffenburg in ihrer Sitzung vom 02.04.2024 einstimmig zugestimmt.

Auf das Schutzkonzept verwiesen wird jährlich im Rahmen der Kirchenvorstandssitzung und im Mitarbeitendenjahresgespräch. Eine Überprüfung des Schutzkonzept erfolgt spätestens nach fünf Jahre: Juli 2029.